Lüftungsreinigung
Reinigung von Lüftungsanlagen und Luftkanälen: Sichtprüfung, Reinigung nach VDI 6022, Nachweis mit Bildern vor und nach der Arbeit.
Wann muss eine Lüftungsanlage gereinigt werden?
Nicht nach Kalender, sondern nach Zustand.
Maßgeblich ist die Hygieneinspektion nach VDI 6022: Sie stellt fest, ob eine Reinigung nötig ist, und hält das nachvollziehbar fest.
Ohne diesen Befund ist eine Reinigung eine Vermutung, die Geld kostet.
Zustand Ihrer Anlage prüfen lassen
Typische Anlässe
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Die Hygieneinspektion hat Staub, Ablagerungen oder Feuchtigkeit festgestellt.
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Aus den Auslässen kommt Geruch.
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Die Anlage wurde umgebaut, erweitert oder stand längere Zeit still.
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Es gab einen Wasserschaden oder einen Brand im Gebäude.
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Die Nutzung hat sich geändert, etwa von Büro zu Küche oder Produktion.
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Eine Begehung durch das Gesundheitsamt oder die Versicherung steht an.
Was eine Reinigung kostet
Das hängt von drei Dingen ab: der Länge und Zugänglichkeit der Kanäle, dem Verschmutzungsgrad und davon, ob im laufenden Betrieb gearbeitet werden muss.
Deshalb nennen wir keinen Quadratmeterpreis, der später nicht hält.
Wir sehen uns die Anlage an oder werten die Unterlagen aus und nennen Ihnen dann eine Summe, die steht. Bei Bestandsanlagen reicht dafür oft eine Sichtprüfung mit Kamera an wenigen Stellen.
Was wir reinigen
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Zuluft- und Abluftkanäle
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Lüftungsgeräte, Filterkammern und Wärmerückgewinnung
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Ventilatoren und Antriebe
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Luftauslässe, Gitter und Volumenstromregler
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Brandschutzklappen im Zuge der Reinigung, siehe Brandschutzklappen
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Außenluftansaugung und Wetterschutzgitter
Wie wir arbeiten
Vor der Reinigung dokumentieren wir den Zustand mit Bildern. Danach ebenfalls.
Sie bekommen beides, zusammen mit dem Protokoll. Das ist der Nachweis, den Sie gegenüber Betreiberpflicht, Versicherung und Prüfbehörde brauchen, und es ist der einzige Weg, hinterher zu belegen, was tatsächlich passiert ist.
Gearbeitet wird abschnittsweise, damit das Gebäude nutzbar bleibt. Wo nötig, auch außerhalb der Betriebszeiten.
Reinigung und Wartung zusammen
In den meisten Fällen ist die Reinigung Teil der Wartung und nicht ein eigener Auftrag.
Das spart die zweite Anfahrt, die zweite Einweisung und den zweiten Termin, an dem jemand die Anlage abschalten muss.
Kontakt
Sie möchten wissen, ob Ihre Anlage eine Reinigung braucht?
Telefon: 05141 59 31 888 E-Mail: info@rlt-licht.de Zur Kontaktseite
Häufige Fragen: Lüftungsreinigung
Was passiert, wenn eine Hygieneinspektion erhöhte Keimzahlen feststellt?
Der vollständige Prüfbericht ist die Grundlage für die nächsten Schritte. Wir prüfen die Befunde und klären, welche Reinigung oder weiteren Maßnahmen an den betroffenen Komponenten erforderlich sind. Dabei werden auch mögliche Ursachen berücksichtigt. Umfang und gegebenenfalls erforderliche Nachkontrollen richten sich nach dem konkreten Befund.
Können nach einer Reinigung die Luftmengen geprüft und neu eingestellt werden?
Ja. Eine Reinigung kann mit einer Luftmengenmessung und der Einregulierung der Anlage verbunden werden. Hilfreich sind die ursprüngliche Planung und frühere Messprotokolle, damit die vorgesehenen Luftmengen bekannt sind. Diese Leistungen berücksichtigen wir bei der Angebotserstellung.
Sind Reinigungen außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich?
Ja. Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten können nach Abstimmung eingeplant werden. Das ist beispielsweise bei Restaurants oder anderen Betrieben sinnvoll, deren Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt werden soll. Bitte nennen Sie uns Ihre Öffnungszeiten und mögliche Arbeitszeitfenster.
Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Wartungs- oder Reinigungsangebot?
Hilfreich sind eine Anlagenliste, Fotos der Geräte und Typenschilder sowie vorhandene Wartungs- oder Prüfberichte. Bitte nennen Sie außerdem den Standort und die gewünschten Leistungen. Falls bereits Mängel festgestellt wurden, senden Sie uns den entsprechenden Bericht mit.
Ist vor der Angebotserstellung eine Besichtigung erforderlich?
Eine Besichtigung ist erforderlich, wenn Zustand, Umfang oder Zugänglichkeit der Anlage aus den Unterlagen nicht ausreichend hervorgehen. Anhand von Anlagenlisten, Fotos und bisherigen Berichten können wir häufig eine erste Einschätzung vornehmen. Ob ein Vor-Ort-Termin nötig ist, klären wir mit Ihnen vor der Angebotserstellung.
Weitere Dienstleistungen
Hygieneinspektion nach VDI 6022
Hygieneinspektion nach VDI 6022 durch eine zertifizierte fachkundige Person der Kategorie A, mit Probenahme und nachvollziehbarem Befund.
Lüftungswartung
Wartung von Lüftungsanlagen in Anlehnung an VDMA 24186 durch eine reine Lüftungsfachfirma: digitale Dokumentation, fester Ansprechpartner, kurzfristige Termine bei Störungen.
Brandschutzklappen prüfen und warten
Prüfung und Wartung von Brandschutzklappen und Brandschutzventilen, mit Prüfprotokoll je Klappe und Mängelliste, im Zuge der Lüftungswartung oder als eigener Auftrag.