Brandschutzklappen prüfen und warten

Prüfung und Wartung von Brandschutzklappen und Brandschutzventilen, mit Prüfprotokoll je Klappe und Mängelliste, im Zuge der Lüftungswartung oder als eigener Auftrag.

Wer darf Brandschutzklappen prüfen?

Eine fachkundige Person, die den Aufbau der eingebauten Klappe kennt, die Herstellerunterlagen auswerten kann und die Prüfung nachvollziehbar dokumentiert.

Wir prüfen Brandschutzklappen seit über 15 Jahren, überwiegend im Zuge der Wartung der Lüftungsanlage, in der die Klappen ohnehin angefahren werden.

Prüfung anfragen

Wie oft muss geprüft werden?

Die verbindliche Antwort steht in zwei Dokumenten, nicht im Internet: in der Landesbauordnung samt der dazugehörigen Lüftungsanlagen-Richtlinie Ihres Bundeslandes und in der Einbau- und Wartungsanleitung des Herstellers.

Als Regelfall gilt eine jährliche Funktionsprüfung. Viele Regelwerke lassen eine Verlängerung des Intervalls zu, wenn zwei aufeinanderfolgende Prüfungen ohne Beanstandung geblieben sind. Ob das für Ihre Anlage gilt, hängt vom Bundesland, vom Fabrikat und vom Baujahr ab.

Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen, was für Ihre Klappen tatsächlich gilt. Das ist Teil der Beauftragung und kostet nicht extra.

Was wir prüfen

  • Auslösung und vollständiges Schließen des Klappenblatts

  • Wiederöffnen und Rückstellung

  • Schmelzlot oder thermoelektrische Auslösung

  • Antrieb, Endlagenschalter und Rückmeldung an die Gebäudeleittechnik

  • Dichtungen, Klappenblatt und Gehäuse auf Korrosion und Verformung

  • Zugänglichkeit der Revisionsöffnung

  • Kennzeichnung und Beschilderung der Klappe

Das Prüfprotokoll

Jede Klappe bekommt eine Zeile: Standort, Fabrikat, Typ, Baujahr, Ergebnis, festgestellter Mangel, empfohlene Maßnahme.

Daraus wird eine Bestandsliste, die beim nächsten Mal die Grundlage ist. Wer kein Kataster hat, bekommt bei der ersten Prüfung eines.

Das Protokoll ist der Nachweis gegenüber Bauaufsicht, Brandschau und Versicherung. Ohne Protokoll gilt die Prüfung als nicht erfolgt, auch wenn sie stattgefunden hat.

Brandschutzventile

Brandschutzventile prüfen wir mit, im selben Durchgang und im selben Protokoll. Sie sitzen meist in Bädern, Küchen und innenliegenden Räumen und werden bei Begehungen regelmäßig übersehen, weil sie aussehen wie ein gewöhnliches Abluftventil.

Asbestverdacht bei alten Klappen

Klappen aus den Baujahren bis etwa 1993 können asbesthaltige Bauteile enthalten, häufig in Dichtungen und im Klappenblatt.

Bei Verdacht wird nicht geöffnet und nicht demontiert. Wir halten den Befund fest, sichern die Stelle und benennen die nächsten Schritte. Die Entsorgung asbesthaltiger Materialien ist ein eigenes Gewerk mit eigener Zulassung und gehört nicht in eine Wartungsposition.

Typische Mängel, die wir finden

  • Klappenblatt schließt nicht vollständig, weil Kanäle nachträglich eingebaut wurden

  • Revisionsöffnung zugebaut, verkleidet oder zugestellt

  • Antrieb defekt, Rückmeldung an die Leittechnik seit Jahren tot

  • Schmelzlot fehlt oder wurde nach einer Auslösung nicht ersetzt

  • Klappe nicht im Kataster, also seit dem Einbau nie geprüft

Kontakt

Sie brauchen eine Prüfung, ein Kataster oder eine zweite Meinung zu einem Prüfbericht?

Telefon: 05141 59 31 888 E-Mail: info@rlt-licht.de Zur Kontaktseite

Häufige Fragen: Brandschutzklappen prüfen und warten

Können Sie Mängel aus einem TÜV- oder Sachverständigenbericht beheben?

Ja. RLT Licht unterstützt bei der Behebung technischer Mängel an RLT-Anlagen und Brandschutzklappen. Anhand des Prüfberichts prüfen wir die beanstandeten Punkte und erstellen ein Angebot für die erforderlichen Arbeiten. Eine gegebenenfalls notwendige Nachprüfung durch den zuständigen Sachverständigen wird gesondert abgestimmt.

Können Sie auch Brandschutzklappen, Dachventilatoren und eingebundene Kühlgeräte betreuen?

Ja. Neben RLT-Anlagen betreut RLT Licht auch Brandschutzklappen, Dachventilatoren und zugehörige Kühlkomponenten. Arbeiten am Kältemittelkreis koordinieren wir mit einem entsprechend zertifizierten Fachbetrieb. Den Umfang stimmen wir anhand Ihrer Anlagenliste ab.

Welche Wartungsberichte und Nachweise erhalten wir?

Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und des Anlagenzustands. Unsere Wartungs- und Prüfberichte orientieren sich an den einschlägigen VDMA-Vorgaben. Festgestellte Mängel werden beschrieben und mit Fotos dokumentiert.

Wie bereiten wir unser Gebäude auf einen Wartungstermin vor?

Stellen Sie bitte den Zugang zu den Lüftungsgeräten und den relevanten Anlagenteilen sicher, einschließlich Technikräumen, Dachbereichen und verschlossenen Räumen. Benennen Sie einen Ansprechpartner vor Ort und halten Sie vorhandene Anlagenunterlagen bereit. Erforderliche Abschaltungen und besondere Zugangsvorgaben stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

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