Kälte- und Klimatechnik

Lüftung und Kälte aus einer Hand: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Termin. Arbeiten am Kältekreis übernimmt ein zertifizierter Fachbetrieb, koordiniert von uns.

Der Fehler liegt meistens genau dazwischen

In den meisten Gebäuden hängt beides zusammen: Der Luftkühler sitzt im Lüftungsgerät, die Kältemaschine versorgt ihn, und die Regelung entscheidet, wann was läuft.

Betreut werden die beiden Gewerke trotzdem oft von zwei Firmen, die sich nicht absprechen. Dann kühlt es nicht richtig, jeder misst an seinem Ende, und beide finden nichts.

Wir übernehmen beides in einem Vertrag, nach VDMA 24186: Teil 1 für die lufttechnischen Anlagen, Teil 3 für Geräte zu Kühl- und Heizzwecken.

Beides in einen Vertrag holen

Wer was macht, im Klartext

Das gehört an den Anfang und nicht ins Kleingedruckte, weil Sie wissen sollen, wer bei Ihnen im Technikraum steht.

Wir selbst machen alles, was nicht in den Kältekreis eingreift:

  • Luftkühler und Nacherhitzer im Lüftungsgerät, Zustand und Verschmutzung

  • Kondensatablauf, Tropfwanne und Siphon, die häufigste Ursache für Wasser im Gerät

  • Wasserseite: Rückkühler, Freikühler, Hydraulik, Pumpen, Filter

  • Regelung und Zusammenspiel von Kälte und Lüftung

  • Befundaufnahme, Dokumentation und Führung des Logbuchs

  • Fristen im Blick behalten und den Termin organisieren

Ein zertifizierter Fachbetrieb macht alles am Kältemittelkreis. Dafür schreibt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung eine Sachkunde vor, und die hängt an der Person, die die Arbeit ausführt:

  • gesetzliche Dichtheitsprüfung

  • Befüllen, Absaugen und Rückgewinnen von Kältemittel

  • Instandsetzung und Außerbetriebnahme des Kreislaufs

Wir beauftragen und koordinieren diesen Betrieb, führen die Nachweise zusammen und rechnen mit Ihnen ab. Sie haben einen Vertrag, eine Rechnung und eine Telefonnummer.

Dichtheitsprüfung: die Frist im Blick

Ob und wie oft geprüft werden muss, richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent der Füllung und nicht nach dem Gewicht allein. Zwei Anlagen mit gleicher Füllmenge können in verschiedenen Fristen liegen, wenn unterschiedliche Kältemittel drin sind.

Wir lesen das vom Typenschild ab, sagen Ihnen, welche Frist für Ihre Anlage gilt, was ins Logbuch gehört, und melden uns, bevor sie abläuft. Die Prüfung selbst führt der zertifizierte Betrieb durch.

Was das praktisch ändert

Im Störungsfall gibt es eine Nummer. Ob es an der Lüftung oder an der Kälte liegt, ist dann nicht mehr Ihre Frage, sondern unsere.

Kontakt

Telefon: 05141 59 31 888 E-Mail: info@rlt-licht.de Zur Kontaktseite

Häufige Fragen: Kälte- und Klimatechnik

Können Sie auch Brandschutzklappen, Dachventilatoren und eingebundene Kühlgeräte betreuen?

Ja. Neben RLT-Anlagen betreut RLT Licht auch Brandschutzklappen, Dachventilatoren und zugehörige Kühlkomponenten. Arbeiten am Kältemittelkreis koordinieren wir mit einem entsprechend zertifizierten Fachbetrieb. Den Umfang stimmen wir anhand Ihrer Anlagenliste ab.

Welche Leistungen sind im Wartungsvertrag enthalten?

Der Wartungsumfang richtet sich nach Ihrer Anlage und wird im Angebot festgelegt. Dazu gehören je nach Ausstattung die Prüfung von Filtern, Ventilatoren, Antrieben, Wärmerückgewinnung, Regelung und hygienischem Zustand. Ob Filterwechsel, Reinigungsarbeiten oder weitere Leistungen enthalten sind, geht aus der Leistungsbeschreibung hervor.

Welche Wartungsberichte und Nachweise erhalten wir?

Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und des Anlagenzustands. Unsere Wartungs- und Prüfberichte orientieren sich an den einschlägigen VDMA-Vorgaben. Festgestellte Mängel werden beschrieben und mit Fotos dokumentiert.

Welche Reaktionszeiten können bei Störungen vereinbart werden?

Ob eine feste Reaktionszeit zugesagt werden kann, klären wir vor Vertragsabschluss anhand Ihrer Anforderungen. Bei einer aktuellen Störung nennen Sie uns bitte Standort, Gerätetyp, Fehlermeldung und die Auswirkungen auf Ihren Betrieb. So können wir die nächsten Schritte und einen möglichen Termin mit Ihnen abstimmen.

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